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sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt. Die
sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt richtet sich typischerweise gegen Frauen; im Einzelfall können aber auch Männer betroffen sein. Als sexuelle Belästigung wird
jede unerwünschte Verhaltensweise mit sexuellem Bezug bezeichnet. Sexuelle Belästigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie durch ihren
aufdringlichen und unerwünschten Charakter bei der betroffenen Person ein
Gefühl der Herabwürdigung und Demütigung hervorruft. Als sexuelle Belästigung bezeichnet man insbesondere
- sexuelle Annäherungsversuche jeder Art in Form von Gesten und Äusserungen,
- jeder unerwünschte körperliche Kontakt,
- explizit abfällige Anspielungen oder sexistische Bemerkungen, die von der Person, an die sie sich richten, als beleidigend empfunden werden und zur Folge haben, dass diese sich bedroht, erniedrigt oder belästigt fühlt.
Das Gesetz definiert den
Tatbestand der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz als
"jedes vorsätzliche sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt". Dazu gehören
- alle sexuellen Handlungen und Verhaltensweisen, die schon im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt sind,
- Handlungen mit sexuellem Inhalt, die im Strafgesetzbuch nur unter den Auffangtatbestand der Beleidigung fallen, insbesondere sexuell bestimmte Berührungen,
- Bemerkungen sexuellen Inhaltes, wobei allerdings Voraussetzung ist, dass diese vom Belästigten erkennbar abgelehnt werden und
- das zeigen und sichtbare Anbringen von pornografischen Darstellungen, sofern dies von einem/einer Beschäftigten sichtbar abgelehnt wird.