Selbständig tätige Köche ohne eigene Gastronomiebetriebsräume, die ihre Leistungen für Unternehmen (B2B) zur Bewältigung von Arbeitsspitzen, als Krankheits- oder Urlaubsvertretung bzw. für die Speisenzubereitung von Unternehmensveranstaltungen anbieten, werden als Mietköche bezeichnet.Das Leistungsportfolio ist individuell zu vereinbaren.