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Diese Kategorie befasst sich mit allen Aspekten der Berufstätigkeit behinderter Menschen.

Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (früher auch als Eingliederung bezeichnet) ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Ziel ist es, ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden. Die Teilhabe am Arbeitsleben ist zugleich ein wichtiger Bestandteil der sozialen Integration.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind z.B.
- Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes (einschließlich Beratung, Arbeitsvermittlung, Trainingsmaßnahmen, Mobilitätshilfen),
- Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung und Weiterbildung, berufliche Ausbildung,
- Leistungen an den Arbeitgeber,
- berufliche Rehabilitationseinrichtungen,
- Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen.
Eines der wichtigsten Ziele des Schwerbehindertenrechts ist es, die Einstellung möglichst vieler schwer behinderter Menschen durch private und öffentliche Arbeitgeber zu erreichen. Ein Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwer behinderten Menschen besetzt werden können. Dabei soll, um diese Prüfung effektiv und nachprüfbar zu machen, die Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden. Der Arbeitgeber verstößt daher gegen das Schwerbehindertengesetz, wenn er eine Einstellung ohne diese vorherige Prüfung vornimmt. In diesem Fall ist der Betriebsrat berechtigt, die Zustimmung zur Einstellung eines nicht behinderten Arbeitnehmers zu verweigern.
Die Einstellung schwer behinderter Menschen wird durch verschiedene Programme und zusätzliche, von den Integrationsämtern finanzierte, Lohnkostenzuschüsse gefördert. Der Arbeitgeber kann darüber hinaus Zuschüsse oder Darlehen für die Schaffung neuer behindertengerechter Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten, vor allem
  1. bei der Einstellung beruflich besonders betroffener schwer behinderter Menschen,
  2. bei Einstellungen über die Beschäftigungspflicht hinaus (Pflichtquote von derzeit 5 %),
  3. aber auch z.B. bei der Einstellung langfristig arbeitsloser schwer behinderter Menschen.
Dabei sind Grundausstattung wie behinderungsbedingte Zusatzausstattung förderungsfähig (§ 15 SchwbAV). Zuständig sind die Integrationsämter. Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwer behinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Angaben zu den Rechtsgrundlagen auf die deutschen Vorschriften beziehen. In den anderen Ländern gibt es vergleichbare Regelungen.
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Stiftung Brändi - Die Stiftung betreibt mehrere Wohnhäuser an verschiedenen Standorten im Kanton Luzern und bietet Ausbildungs- und Arbeitsplätze in zahlreichen Berufen. Abgerundet wird das Angebot durch eine Jobbörse (auch freie Personalplätze), die Vorstellung der hergestellten Produkte sowie ein Angebot für Lohnaufträge. Verein Förderraum - Der Verein fördert die Assimilation und Integration von Menschen mit Behinderungen in unsere Gesellschaft. Vorgestellt werden verschiedene Wohngruppen, Eingliederungsmaßnahmen und Arbeitsplätze in einem Hotel. [CH-9000 St. Gallen] Café Zauberlehrling - Bewirtungs- und Veranstaltungsangebote sowie das Konzept, im Café junge Menschen mit besonderem Förderbedarf auszubilden, werden vorgestellt. [D-66424 Homburg, Saar] BIH - Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen - Infos über die Aufgaben der Integrationsämter wie die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe und den besonderen Kündigungsschutz für schwer behinderte Menschen. Anschriften aller Integrationsämter [D-76135 Karlsruhe]. Job, Arbeit für Behinderte und chronisch kranke Menschen - Die Website informiert Arbeitgeber und Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen über die Möglichkeiten der Beschäftigung. Es werden Arbeitsangebote angezeigt. Behinderte haben nach einer Registrierung die Möglichkeit Inserate aufzugeben. Franziska Güttinger: Behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt - Fachaufsatz zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration von Behinderten [CH-8400 Winterthur]. Humanica-Initiative - Durch die Initiative werden Produkte, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfirmen oder sonstigen Sozialprojekten hergestellt worden sind, verkauft. [D-89518 Heidenheim]. Arbeit und Behinderung - Das Portal der Initiative der Industriellenvereinigung (IV) in Österreichzeigt zeigt, wie es gelingen kann, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Behinderung erfolgreich zu integrieren. Die Website bietet barrierefreies Internet. Integrationsfachdienst im Märkischen Kreis - Informationen rund um das Thema Integration behinderter Menschen in Arbeit und Beruf. Angebote und Vorschläge für Arbeitgeber, die Behinderte beschäftigen (wollen). Tipps und Hilfestellungen für behinderte Nutzer. HSG Hachenburger Service gGmbH - Die HSG Hachenburger Service gGmbH ist ein gemeinnütziges, sozialwirtschaftliches Unternehmen mit dem Ziel, schwerbehinderte, von Arbeitslosigkeit betroffene und bedrohte, insbesondere langzeitarbeitslose Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Inducare e.K - Integrationsunternehmen - Infos zun Integrationsunternehmen, das Aufträge an Sozialunternehmen und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) vermittelt. Die Inducare-Auftragsbörse führt Auftraggeber und -nehmer zusammen [D-70435 Stuttgart]. Behindertenausbildung LKW - Angeboten wird die LKW-Ausbildung auf einem umgebauten Mercedes Actros mit Automatikgetriebe. Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. - Zusammenschluss von Integrationsfachdiensten, Behindertenorganisationen, Forschungsinstituten und engagierten Einzelpersonen, die sich zum Ziel gesetzt haben, neue Formen der ambulanten, beruflichen Eingliederung in die Praxis umzusetzen und weiterzuentwickeln. REHADAT - Informationen zur beruflichen Rehabilitation - Im Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung kann kostenlos im Internet und auf CD-ROM recherchiert werden zu technischen Hilfsmitteln (auch im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung), Praxisbeispielen, Urteilen, Gesetzen, Literatur, Forschungsprojekten, Werkstätten für behinderte Menschen, Adressen und Seminaren. Außerdem findet man eine Sammlung mit Integrationsvereinbarungen und das Verzeichnis der deutschen Rehabilitationswissenschaftler. Das Inforamtionssystem wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der BRD. Arbeitsassistenz - Infos über Arbeitsassistenz, Rechtsanspruch und Beispiele zur beruflichen Integration behinderter Menschen.
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