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Die Kategorie Chemikalien und Gefahrstoffe befasst sich mit dem Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und bestimmten Erzeugnissen; außerdem mit Regelungen über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.

Aus Arbeitsschutzgründen schreibt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als Grundpflichten vor, dass der Arbeitgeber
  1. der mit einem Stoff, einer Zubereitung oder einem Erzeugnis umgeht, feststellen muss, ob es sich im Hinblick auf den vorgesehenen Umgang um einen Gefahrstoff handelt;
  2. prüfen muss, ob Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko, als die von ihm in Aussicht genommenen erhältlich sind. Ist ihm die Verwendung dieser Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse zumutbar und ist die Substitution zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich, so darf er nur diese verwenden;
  3. verpflichtet ist, ein Verzeichnis aller ermittelten Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und Menge keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
    • Bezeichnung des Gefahrstoffes,
    • Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften,
    • Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird,
    • Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb;
  4. vor der ersten Beschäftigung von Arbeitnehmern beim Umgang mit Gefahrstoffen, die mit dem Umgang verbundenen Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen hat.
Die Gefahrstoffverordnung wurde auf Grund des Chemikaliengesetzes (ChemG) erlassen. Neben dem Arbeitnehmerschutz gelten einige Bestimmungen aus den beiden Vorschriften auch für den Schutz der Umwelt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Angaben zu den Rechtsgrundlagen auf die deutschen Vorschriften beziehen. In den anderen Ländern gibt es vergleichbare Regelungen.
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D-GISS - Deutsches GefahrstoffInformationsSystemSchule - Umfassendes Service-Paket für das Gefahrstoff-Management im Schulbereich mit Informationen zu den Stoffdaten und didaktischen Aspekten zur Sicherheitserziehung im Umgang mit gefährlichen Situationen und Stoffen. Stoff- und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen - Universität Würzburg - Sammlung aller Betriebsanweisungen an der UNI im HTML-Format. Die Sammlung kann als Grundlage für die Erstellung eigener Betriebsanweisungen als selbstauspackendes Exe-File auf den eigenen Rechner geladen werden. Liste der R-Sätze - Links der R-Sätze weisen auf die Richtlinie 67/548/EWG (Zugriff lizenzpflichtig). Liste der S-Sätze - Links der S-Sätze weisen auf die Richtlinie 67/548/EWG (Zugriff lizenzpflichtig). Gefahrstoffe im Griff - Das Netzwerk-Portal bietet Lösungswege und Online-Werkzeuge, wie Gefahrstoff-Datenbank, Gefahrstoffverzeichnisse, Methoden zur gefahrstoffspezifischen Gefährdungsbeurteilung und weitere hilfreiche Instrumente zum betrieblichen Gefahrstoffmanagement an. Das Projekt unter der Leitung der Landesanstalt für Arbeitsschutz NRW dient zur Umsetzung und Verankerung eines pragmatischen Gefahrstoffmanagements in KMU-Betrieben. Institut ASER e.V.: Gefahrenbeurteilung - Sanierungsbedürftigkeit von Asbestprodukten - Rechnergestütztes Instrument zur Umsetzung der "Asbest-Richtlinie". Betrieblichen und überbetrieblichen Arbeitsschutzakteuren soll Hilfestellung bei der Bewertung der Sanierungsdringlichkeit von Gebäuden mit verbauten, schwach gebundenen Asbestprodukten gegeben werden. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) - Zusammenstellung der gültigen TRGS [aus dem BArbBl.] von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [BAuA]. Die TRGS werden aufgestellt vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. REACH - Informationsportal - Das deutsche Umweltbundesamt informiert zur Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (englisch: REACH - Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2007 als unmittelbares Recht in jedem Mitgliedstaat direkt gültig und trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Arbeitsschutz & Umweltschutz - Betriebsanweisungen - Der Arbeitskreis der Sicherheitsfachkräfte der Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine umfangreiche Sammlung von Einzelbetriebsanweisungen nach § 20 GefStoffV und Gruppenbetriebsanweisungen (Stoffgruppen) zusammengestellt. Anhand dieser Betriebsanweisungen können die Unterweisungen der Beschäftigten durchgeführt werden. eREACH - Online Lehrgang (e-Learning) zur neuen Europäischen Chemikalien-Verordnung. Netzwerk REACH@Baden-Württemberg - Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bietet Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der REACH-Verordnung. REACh-Helpdesk - Bietet Informationen zum Hintergrund und zur Implementierung von REACH (Registrierung, Evaluierung, Beschränkung und Zulassung von Stoffen) und zum GHS (Globally Harmonized System zur Einstufung und Kennzeichnung). REACH Konferenzwebsite - Der Tagungsband REACH IV zur 4. Veranstaltung der Tagungsreihe des Umweltbundesamtes steht zum Download bereit. Ebenfalls stehen die Bände I bis III als PDF-Datei zur Verfügung. REACH - Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien - Das Kürzel "REACH" steht nicht nur für die neue EU-Verordnung, sondern für eine grundlegende Neuregelung der Stoffpolitik in Europa. Die Website bietet vielfältige Informationen zum Thema und die angebotene Broschüre "REACH - Eine Herausforderung für Ihr Unternehmen" beschreibt diese in aller Kürze. REACh-Net - Mit der EU-Chemikalienverordnung "REACh" werden seit Juni 2007 Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe für Hersteller, Importeure, Vertreiber und Anwender europaweit geregelt. Der Beratungsservice (REACH-Helpdesk) liefert Antworten und praxiserprobte Lösungen zur Verordnung und zum Global Harmonisierten System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Komfortabel und kostenlos kann in einer Wissensdatenbank nach bereits vorhandenen Lösungen recherchiert oder eigene Fragen an die Experten gestellt werden. Gefahrstoffbelastung in Arztpraxen mit Operationsbereichen - Artikel aus der Fachzeitschrift "Arbeitsmedizin - Sozialmedizin - Umweltmedizin" (Heft 09/2003). Die vorliegende Untersuchung in Arztpraxen mit Operationsbereichen lässt den Schluss zu, dass aus Sicht des Gefahrstoffmanagements eine Frischluftmenge von mindestens 500 Kubikmeter pro Stunde ausreicht, um die Grenzwerteinhaltung in diesen Praxen garantieren zu können.
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