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Die Universität der Bundeswehr Hamburg wurde 1972 im Rahmen einer Reform der Offizierausbildung eingerichtet, um längerdienenden Zeit- und Berufsoffizieren ein wissenschaftliches Studium mit allgemein anerkanntem Abschluss zu ermöglichen. Das Studium gilt als Teil der Offizierausbildung. Anders als in anderen Nationen üblich, sind dazu nicht die Ausbildungsangebote einer Militärakademie um akademische Anteile erweitert worden. Beschritten wurde vielmehr der umgekehrte Weg, und eingerichtet wurde in Fächerangeboten, Studieninhalten und -struktur eine reguläre Hochschule mit zivilem Lehrkörper und ziviler Verwaltung, während Studierende Offiziere und Offizieranwärter der Bundeswehr sind. Träger ist das Bundesministerium der Verteidigung. Forschung und Lehre sind frei. In allen hochschulrechtlichen Angelegenheiten unterliegt die Universität der Bundeswehr Hamburg der Fachaufsicht durch die Hamburger Behörde für Wissenschaft und Forschung. Studien-, Diplom-, Promotions- und Habilitationsordnungen sind deshalb denen an Landesuniversitäten vergleichbar und gleichwertig.
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