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Die Flugsicherung ist für die Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Flugplänen, die Planung, Errichtung und Inbetriebhaltung aller für diese Zwecke notwendigen technischen Einrichtungen und der Funknavigationsanlagen für Luftverkehrsteilnehmer zuständig. Die Flugsicherung kann auch den miltärischen Flugverkehr umfassen.
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