Wirtschaftsprüfer ist ein Wirtschaftstreuhandberuf. Die Berufsträger werden von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder überwacht. Der Berechtigungsumfang ist in § 5 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) geregelt. Beispiele für mögliche Leistungen:
- Gesetzlich vorgeschriebene und auf öffentlichem oder privatem Auftrag beruhende Prüfungen der Buchführung, der Rechnungsabschlüsse, der Kostenrechnung, der Kalkulation und der kaufmännischen Gebarung von Unternehmen
- Sanierungsberatung, insbesondere die Erstellung von Sanierungsgutachten, Organisation von Sanierungsplänen, Prüfung von Sanierungsplänen und die begleitende Kontrolle bei der Durchführung von Sanierungsplänen
- Erstattung von Sachverständigengutachten auf den Gebieten des Buchführungs- und Bilanzwesens