Steuerberater ist ein Wirtschaftstreuhandberuf. Die Berufsträger werden von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder überwacht. Der Berechtigungsumfang ist in § 3 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) geregelt. Beispiele für mögliche Leistungen:
- Beratung und Hilfeleistung auf dem Gebiet des Abgabenrechts und der Rechnungslegung
- Beratung auf dem Gebiet des Bilanzwesens und der Abschluß kaufmännischer Bücher
- Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben und in Beihilfenangelegenheiten vor den Finanzbehörden