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Steuerberater ist ein Wirtschaftstreuhandberuf. Die Berufsträger werden von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder überwacht. Der Berechtigungsumfang ist in § 3 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) geregelt. Beispiele für mögliche Leistungen:
  • Beratung und Hilfeleistung auf dem Gebiet des Abgabenrechts und der Rechnungslegung
  • Beratung auf dem Gebiet des Bilanzwesens und der Abschluß kaufmännischer Bücher
  • Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben und in Beihilfenangelegenheiten vor den Finanzbehörden
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