Die Kategorie enthält kommerzielle Angebote für den Bereich Steuerberatung. Steuerberatung ist nur für diejenigen Personen bzw. Unternehmen erlaubt, die die Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 3 StBerG haben. Dies sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberatungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Buchprüfungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften. Beispiele für mögliche Leistungen:
- Steuerdeklarationsberatung (z. B. Anfertigen von Steuererklärungen, Prüfen der Steuerbescheide)
- Steuerdurchsetzungsberatung (z. B. gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandanten vor Steuerbehörden und Finanzgerichten)
- Steuergestaltungsberatung (z. B. bei Umstrukturierungen)