Ein Inkassounternehmen (Inkassobüro) übernimmt das
Einziehen von fremden, fälligen Forderungen. Für das Ausüben von Inkassodienstleistungen in Deutschland ist eine
Inkassoerlaubnis erforderlich. Seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) 2008 darf nur noch derjenige eine Inkassotätigkeit ausüben, der im
Rechtsdienstleistungsregister registriert ist.