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Die Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis als Zusammenschlüsse jeweils einiger benachbarter, kreisangehöriger Städte und Gemeinden. Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften vereinbaren einen Namen für die Gemeinschaft, der in einigen Fällen einem Ortsnamen gleich lautet. Dann handelt es sich meist um den Namen der Gemeinde, in der die Verwaltungsgemeinschaft ihren Sitz hat. Von den Verwaltungsgemeinschaften zu unterscheiden, und deswegen nicht in dieser Kategorie gelistet, sind Einheitsgemeinden (z.B. Saaleplatte).
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