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Ämter sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie bestehen aus mehreren meist kleineren Gemeinden mit einer gemeinsamen Verwaltung. Größere Gemeinden haben in der Regel eine eigene Verwaltung und gehören keinem Amt an. Diese Gemeinden werden auch als amtsfrei bezeichnet. Im Kreis Dithmarschen tragen Ämter aus historischen Gründen teilweise die Bezeichnung Ämter Kirchspielslandgemeinden. Diese Kategorie enthält nach Anfangsbuchstaben sortierte Verweise zu den Ämter-Kategorien. Dort finden sich die offiziellen Websites der Verwaltungen sowie Verweise zu den Kategorien der amtsangehörigen Gemeinden.
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