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Samtgemeinden sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung sowie Kommunalverbände aus höchstens zehn selbständigen Mitgliedsgemeinden. Sie dienen zur Stärkung der Verwaltungskraft und übernehmen Aufgaben wie die Aufstellung von Flächennutzungsplänen, die Abwasserbeseitigung, den Bau und die Unterhaltung von Gemeindeverbindungsstraßen sowie Aufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz. Diese Kategorie enthält nach Anfangsbuchstaben sortierte Verweise zu den Samtgemeinde-Kategorien.
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