Die Gemeinde Langerringen
im Regierungsbezirk Schwaben war vor 1800 Pflegamt und gehörte zum Domkapitel Augsburg/Hochstift Augsburg. Seit dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803*) gehört der Ort zu Bayern. *) 1803 wurden die sogenannten "reichsunmittelbaren" Stifte, Abteien und Städte, daß heißt die territorialen Einheiten, die bis zu diesem Datum direkt (unmittelbar) dem Reich, also dem Kaiser, unterstellt waren, in den Herrschaftsbereich der verschiedenen Landesfürsten eingegliedert.