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Der Markt Biberbach
im Regierungsbezirk Schwaben war vor 1800 Herrschaft und gehörte dem Fürsten Fugger-Babenhausen. Seit der Rheinbundakte 1806*) gehört der Ort zu Bayern. Biberbach besaß Marktrecht. Die ehemalige Herrschaft Biberbach bildete nun ein Fuggersches Oberamt mit Sitz im Markt. *) 1806 wurden durch die "Rheinbundakte", die das Bündnis der süddeutschen Staaten mit Napoleon festschrieb, die adeligen Fürstentümer sowie die ritterschaftlichen Besitzungen, die bisher reichsunmittelbar waren, mediatisiert. Sie wurden also den jeweiligen Landesfürsten unterstellt (mittelbar gemacht). Die Reichsstadt Nürnberg fiel ebenfalls an Bayern.
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