im Regierungsbezirk Schwaben gehörte zu Heilig Kreuz/Hochstift Augsburg. Seit dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803*) gehört der Ort zu Bayern. Amt des inkorporierten Klosters Heilig Kreuz in Augsburg. *) 1803 wurden die sogenannten "reichsunmittelbaren" Stifte, Abteien und Städte, daß heißt die territorialen Einheiten, die bis zu diesem Datum direkt (unmittelbar) dem Reich, also dem Kaiser, unterstellt waren, in den Herrschaftsbereich der verschiedenen Landesfürsten eingegliedert.