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Ein fraktionsloser Abgeordneter ist ein Mitglied des Parlamentes, das keiner Fraktion angehört. Abgeordnete gleicher Parteizugehörigkeit bilden im Parlament üblicherweise eine Fraktion. Ein Abgeordneter besitzt den Status eines fraktionslosen Abgeordneten, wenn es entweder zu wenige Mitglieder seiner Partei im Parlament gibt, mit denen er eine Fraktion bilden könnte, wenn er schon bei seiner Wahl keiner Partei oder Wählergemeinschaft angehörte, wenn er aus seiner Fraktion ausgetreten ist oder wenn er von seiner bisherigen Fraktion ausgeschlossen wurde. Quelle: Wikipedia
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