Der Täter - Opfer - Ausgleich (TAO) ist eine klassische Mediationsform eines außergerichtlichen Schlichtungsversuchs. Ziel ist, eine gemeinsame Schadenregulierung als Wiedergutmachung nach § 46 a StGB zu vereinbaren, den Eingriff in die Souveränität der Opfer und Einbußen darzustellen. Je nach Fortgang des TAO kann sich dies auf eine gerichtliche Strafbemessung auswirken. Der TAO wird deshalb dem Verfahren vorgeschaltet oder als Resozialisierungsauflage im Verfahren aufgegeben.